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   BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00   

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BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00 (https://dejure.org/2000,14391)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 4 BN 47.00 (https://dejure.org/2000,14391)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 (https://dejure.org/2000,14391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Bebauungsplan - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets in 130m Abstand von einem landwirtschaftlichen Betrieb - Gefahr von Geruchsbelästigungen oder Lärmbeeinträchtigungen - Entscheidung durch Urteil trotz fehlender Durchführung einer mündlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung im Normenkontrollverfahren durch Urteil oder Beschluss; Gerichtlicher zur Mangelbehebung durch den Planaufsteller führender Hinweis vor der mündlichen Verhandlung; Immissionsschutzrechtliche Beurteilung erforderlicher Abstände zwischen Wohnbebauung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 63 Nr. 60
  • ZfBR 2001, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00
    Sie erfüllt überdies zweifelsfrei die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - DVBl 2000, 807; NVwZ 2000, 810; ZfBR 2000, 188).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00
    In diesem Fall ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der - inhaltlich unveränderte - Bebauungsplan, wie er nach Behebung des Mangels wirksam in Kraft gesetzt worden ist (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - DVBl 2000, 793; NVwZ 2000, 807; ZfBR 2000, 199).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00
    Hätte das Normenkontrollgericht vor 1998 die Nichtigkeit des Bebauungsplans wegen vorliegender Verfahrensfehler festgestellt, hätte die Antragsgegnerin die Fehler in gleicher Weise wie geschehen beheben und den Bebauungsplan erneut in Kraft setzen können (§ 215 Abs. 3 BauGB a.F.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1993 - BVerwG 4 N 2.92 - BVerwGE 92, 266; DVBl 1993, 1096; ZfBR 1994, 27).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 38.98

    Sachaufklärung; Nachbarklage; Schweinehaltung; VDI-Richtlinie 3471;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00
    Aus dem Beschluss des Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 38.98 - (NVwZ 1999, 63; Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 290; BauR 1998, 1207), auf den sich die Beschwerde beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16

    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

    Denn mit der Wiederholung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist - trotz unveränderten Inhalts - ein neuer Plan entstanden, der auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in der Gestalt, wie er nach Behebung des Mangels wirksam in Kraft gesetzt worden ist, Gegenstand des Normenkontrollverfahrens wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 S. 300 f. = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 7.17

    Rechtswirkung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB;

    Mit einem solchen Satzungsbeschluss entsteht ein neuer Plan, der Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2021 - 4 BN 67.20

    Durchführung eines ergänzenden Verfahrens bei anhängigem Normenkontrollverfahren

    Der Antragsteller kann eine drohende und als unbillig empfundene Kostenlast durch die Abgabe einer Erledigungserklärung vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 und vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 83 Rn. 8).
  • BVerwG, 06.12.2018 - 4 B 11.18

    Rügefristen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB nach Durchführung eines ergänzenden

    Denn mit der Wiederholung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist - trotz unveränderten Inhalts - ein neuer Plan entstanden, der auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in der Gestalt, wie er nach Behebung des Mangels in Kraft gesetzt worden ist, Gegenstand des Normenkontrollverfahrens wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 S. 300 f. = juris Rn. 6 m.w.N. und vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 19).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 4 B 40.20

    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen;

    Zu Recht hat sich das Oberverwaltungsgericht auf den Standpunkt gestellt, dass mit einem solchen Satzungsbeschluss ein neuer - und nicht, wovon die Beklagte ausgeht, ein geänderter - Plan entsteht, der Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 = juris Rn. 6 m.w.N. und vom 12. Juli 2017 - 4 BN 7.17 - BauR 2017, 1677 Rn. 7).
  • OVG Saarland, 06.04.2021 - 1 C 256/20

    Normenkontrolle gegen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung

    Im Falle der Ersetzung der angegriffenen Norm steht es dem Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens prinzipiell frei, ob er eine Erledigungserklärung abgibt oder seinen Antrag entsprechend § 91 VwGO auf die neu erlassene nachfolgende Norm umstellt (Anschluss BVerwG, Beschluss vom 29.12.2000 - 4 BN 47/00 -, BRS 63 Nr. 60; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29.4.2005 - 3 N 1/04 -).(Rn.4).

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.12.2000 - 4 BN 47/00 -, BRS 63 Nr. 60; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2005 - 3 N 1/04 -] Soweit die Antragstellerseite ihrerseits geltend macht, sie werde durch die Erledigung der Hauptsache um die "Früchte" des Verfahrens gebracht, ist dies indes - abgesehen davon, dass derartige prozessuale Früchte im gegenwärtigen Stand des Verfahrens noch nicht hinreichend erkennbar sind - Folge ihres eigenen prozessualen Verhaltens und vermag daher keine alleinige Kostenlast des Antragsgegners zu begründen.

  • BVerwG, 28.06.2021 - 4 BN 67
    Der Antragsteller kann eine drohende und als unbillig empfundene Kostenlast durch die Abgabe einer Erledigungserklärung vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 und vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 83 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1570

    Antragsbefugnis für neuerlichen Normenkontrollantrag nach Erligterklärung des

    Auf diese Änderung musste der Antragsteller reagieren, weil die neue Fassung des Bebauungsplans nicht von selbst Gegenstand seines ersten Normenkontrollantrags geworden ist (anders für den Fall der Behebung von Mängeln der Ausfertigung eines Bebauungsplans offenbar BVerwG vom 21. Oktober 1999 NVwZ 2000, 807 ; vom 29.12.2000 BRS 63 Nr. 60).
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115

    Sondergebiet für die Landwirtschaft; Vorsorge gegen Geruchsbelästigungen aus

    Dabei hätten der Antragsgegnerin die VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine) und 3472 (Emissionsminderung Tierhaltung - Geflügel), die - abhängig von Bestandsgröße und Stalltechnik - den Geruchsschwellenabstand festlegen, als Orientierungshilfe zur Verfügung gestanden (vgl. BVerwG vom 28.7.2010 ZfBR 2010, 792), die gegebenenfalls durch eine Einzelfalluntersuchung hätten ergänzt werden müssen (vgl. BVerwG vom 29.12.2000 BRS 63 Nr. 60).
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